Grundbuchauszug Niederösterreich: Wege, Kosten und Tipps

Ein Grundbuchauszug ist der amtliche Auszug aus der österreichischen Grundstücksdatenbank. Das Dokument enthält den Nachweis über ein Grundstück oder eine Immobilie – etwa die Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Baurechte) sowie öffentlich‑rechtliche Anmerkungen. Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt; die Eintragung ist Voraussetzung für die Entstehung und den Erwerb dinglicher Rechte und schafft so Rechtssicherheit. Der Auszug kann von jeder Person angefordert werden, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Teilen. Der Kopf enthält Angaben zur Katastralgemeinde (KG), der Einlagezahl (EZ), dem zuständigen Gericht, zum Abfragedatum und zu Hinweisen wie Plomben oder Wohnungseigentum. Darunter folgen vier Blätter:
- A1‑Blatt – Gutsbestandsblatt: Es listet Grundstücksnummern, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke.
- A2‑Blatt: Enthält Änderungen am Grundbuchskörper, öffentlich‑rechtliche Verpflichtungen und dingliche Berechtigungen wie Baurechte oder Dienstbarkeiten.
- B‑Blatt – Eigentumsblatt: Gibt Aufschluss über Miteigentumsanteile, Eigentümer:innen inklusive Geburtsdaten und Adresse sowie die Rechtsgrundlagen des Eigentumserwerbs.
- C‑Blatt – Lastenblatt: Listet Belastungen wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten und andere rechtserhebliche Tatsachen.
Warum ist der Grundbuchauszug wichtig?
Beim Erwerb eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses in Niederösterreich ist es unerlässlich, sich im Grundbuch zu vergewissern, wer als Eigentümer:in eingetragen ist und welche Belastungen bestehen. Die im Auszug enthaltenen Angaben zu Benützungsart, Flächenausmaß und Adresse stammen aus dem Kataster, sind aber unverbindlich – sie dienen als Orientierung für Kaufverhandlungen. Potenzielle Käufer:innen sollten sich daher unbedingt über eingetragene Pfandrechte oder Dienstbarkeiten informieren, da diese Rechte sonst als Mangel nicht geltend gemacht werden können. Das Lesen eines Grundbuchauszugs ist nicht einfach; wer einzelne Eintragungen nicht versteht, sollte laut Justizempfehlung fachkundigen Rat bei Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder einer Wohnberatung einholen.
Grundbuchauszug in Niederösterreich online beantragen
JustizOnline und digitale Verrechnungsstellen
Die österreichische Justiz betreibt die Plattform JustizOnline, über die Daten aus der Grundstücksdatenbank – also Grundbuch und Kataster – abgefragt werden können. Daneben gibt es mehrere vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstellen wie ADVOKAT, MANZ, Wiener Zeitung Digitale Publikationen u.a., die ebenfalls Grundbuchauszüge bereitstellen. Für die Online‑Abfrage benötigen Sie in der Regel eine ID‑Austria sowie eine Registrierung bei JustizOnline. Bei den Verrechnungsstellen können sich aber auch Privatpersonen und Unternehmen ohne ID‑Austria anmelden. Für diejenigen, die den Anmeldeprozess vermeiden möchten, bietet EasyGrund.com einen bequemen Weg: Unsere Plattform kooperiert mit autorisierten Verrechnungsstellen und liefert rechtsgültige Auszüge innerhalb weniger Minuten – ganz ohne eigene Registrierung.
Gebühren der Online‑Abfrage
Die Gebühren für die Abfrage der Grundstücksdatenbank sind gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Tarife (Stand Oktober 2025):
Art der AbfrageBeschreibungGebühr (EUR)Aktueller GrundbuchauszugVollabfrage einer Einlagezahl4,63 €Aktueller TeilauszugAbfrage eines einzelnen Blattes (A‑, B‑ oder C‑Blatt)2,46 €Abfrage der Urkundensammlungje abgefragter Urkunde1,44 €Abfrage der historischen Einlagezahl (5 Jahre)Verzeichnis gelöschter Eintragungen der letzten fünf Jahre2,31 €Abfrage der historischen Einlagezahl (ohne Frist)Verzeichnis gelöschter Eintragungen ohne zeitliche Beschränkung5,50 €Suche nach Grundstücksadresse (bis 10 Treffer)Adresssuche im Anschriftenverzeichnis1,44 €
Die Verrechnungsstellen erheben zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr. Sobald die Zahlung (per Kreditkarte, eps‑Überweisung oder digitalen Wallets) erfolgt ist, erhalten Sie den Auszug als elektronisch signiertes PDF. EasyGrund.com berechnet neben den gesetzlichen Gebühren nur eine geringe Servicepauschale.
Vorteile des Online‑Abrufs
- Zeitersparnis: Der Antrag erfolgt digital, und der Auszug wird sofort per E‑Mail bereitgestellt.
- Rechtsgültigkeit: Die elektronisch signierten Auszüge sind rechtlich gleichwertig mit Auszügen, die beim Gericht beantragt werden.
- Flexible Suche: Über Adresse, Katastralgemeinde (KG), Einlagezahl (EZ) oder Grundstücksnummer (GST‑Nr.) können Sie schnell die richtige Liegenschaft finden.
- Keine Registrierung notwendig: Bei EasyGrund.com benötigen Sie keine ID‑Austria und müssen sich nicht bei JustizOnline registrieren.
Grundbuchauszug beim Bezirksgericht in Niederösterreich beantragen
Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt. Wer keinen Online‑Zugang nutzen möchte oder einen beglaubigten Auszug benötigt, kann sich persönlich oder schriftlich an das zuständige Bezirksgericht wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort des Grundstücks. Der Auszug wird ausgedruckt; historische Urkunden, die noch nicht digital gespeichert sind, können nur bei jenem Gericht eingesehen werden, bei dem sie in die Urkundensammlung aufgenommen wurden. Die Gebühr für einen Auszug aus dem Hauptbuch und den Hilfsverzeichnissen beträgt 18 Euro.
Beispiel: Bezirksgericht St. Pölten
Das Bezirksgericht St. Pölten ist eines der größten Gerichte in Niederösterreich. Der Parteienverkehr und die Amtstage erfolgen grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Amtsstunden sind Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr; das Servicecenter ist von 8.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. Es wird empfohlen, Termine im Servicecenter telefonisch zu vereinbaren. Für das Bezirksgericht St. Pölten lautet die Telefonnummer +43 2742 809; E‑Mails werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen – stattdessen wird auf JustizOnline verwiesen. Über JustizOnline können auch Verfahrensstände abgerufen und Grundbuchabfragen erledigt werden.
Wichtige Bezirksgerichte in Niederösterreich (Auszug)
Die folgende Tabelle listet ausgewählte Bezirksgerichte in Niederösterreich mit Adresse und Telefonnummer (laut Justizverzeichnis). Diese Gerichte sind für Grundbuchgesuche zuständig; beachten Sie, dass für viele Gerichte eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich ist.
BezirksgerichtAdresseTelefonSt. PöltenSchießstattring 6, 3100 St. Pölten+43 2742 809Krems an der DonauJosef Wichner Straße 2, 3500 Krems an der Donau+43 2732 809KorneuburgLandesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg+43 2262 799BadenConrad‑von‑Hötzendorf‑Platz 6, 2500 Baden+43 2252 86500MistelbachMuseumgasse 1, 2130 Mistelbach+43 2572 2719AmstettenPreinsbacherstraße 13, 3300 Amstetten+43 7472 62654Waidhofen an der YbbsYbbstorgasse 2, 3340 Waidhofen/Ybbs+43 7442 52100Wiener NeustadtMaria‑Theresien‑Ring 5, 2700 Wiener Neustadt+43 2622 21510
Gebühren und Kosten im Überblick
- Auszug beim Bezirksgericht: 18 € für einen nicht beglaubigten Auszug.
- Beglaubigter Auszug bei Notar:innen: Diese kosten ebenfalls 18 €; hinzu kommen die Kosten für die notarielle Beurkundung.
- Eintragungskosten: Für die Eintragung des Eigentumsrechts werden 1,1 % des Kaufpreises fällig; für Pfandrechte 1,2 % des Pfandbetrags (siehe Grundbuchgebührenverordnung – nicht im Detail im Text zitiert).
- Eingabegebühr für Eintragungen: Elektronische Anträge sind günstiger als Papierformen. Bei Eigentumsübertragungen wird zum Beispiel eine Eingabegebühr von rund 47 € erhoben, bei papierener Einreichung etwa 66 € (gemäß den Gebühren des Gerichtsverfahrens).
Tipps für die Beantragung und Nutzung
- KG, EZ und Grundstücksnummer bereithalten: Diese Daten erleichtern die Suche nach dem richtigen Eintrag.
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie frühzeitig telefonisch einen Termin beim zuständigen Bezirksgericht, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Professionelle Beratung nutzen: Bei Unklarheiten empfiehlt die Justiz, sich an Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder eine Wohnberatungsstelle zu wenden.
- Online‑Abfrage für private Zwecke: Für rein informative Zwecke genügt oft die günstige Online‑Abfrage (ab 2,46 €). Für offizielle Zwecke – etwa bei Kauf oder Kredit – kann ein beglaubigter Auszug erforderlich sein.
Grundbuchauszug bequem über EasyGrund.com bestellen
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Ihre Vorteile:
- Keine Registrierung: Bestellen Sie ohne ID‑Austria und ohne Konto bei JustizOnline.
- Schnelle Lieferung: Nach Eingabe der KG, EZ oder Grundstücksnummer erhalten Sie das PDF innerhalb weniger Minuten per E‑Mail.
- Sichere Bezahlung: Wir akzeptieren Kreditkarte, eps‑Überweisung, Klarna und digitale Wallets; die Verbindung ist SSL‑verschlüsselt.
- Persönlicher Kundendienst: Unser Team hilft Ihnen bei Fragen zur Dateneingabe und kennt die Besonderheiten der niederösterreichischen Liegenschaften.
Fazit
Der Grundbuchauszug ist ein zentrales Dokument für Immobiliengeschäfte in Niederösterreich. Sie können den Auszug online über JustizOnline oder autorisierte Verrechnungsstellen beantragen, persönlich beim zuständigen Bezirksgericht anfordern oder den komfortablen Service von EasyGrund.com nutzen. Dank festgelegter Gebühren und klarer Abläufe erhalten Sie den Auszug rasch und rechtssicher. Eine sorgfältige Vorbereitung – insbesondere die Kenntnis von KG, EZ und Grundstücksnummer – sowie eine frühzeitige Terminvereinbarung beim Gericht tragen dazu bei, Wartezeiten zu minimieren. Für wichtige Entscheidungen empfiehlt sich der Beizug von Notar:innen oder Rechtsanwält:innen, um alle Eintragungen richtig zu interpretieren.